Compliance

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Am 2. Juli 2023 trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Es dient der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und soll Personen schützen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße gem. § 2 HinSchG erlangt haben und diese melden. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen und verpflichtet Unternehmen und Behörden, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten.

Für die Paradies GmbH wurde eine Interne Meldestelle eingerichtet. Folgende Meldekanäle stehen zur Verfügung, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz zu melden:

E-Mail:meldestelle@paradies.dePost:Paradies GmbHInterne MeldestelleRayener Straße 1447506 Neukirchen-Vluyn

Wichtiger Hinweis: Wir behandeln eingehende Meldungen vertraulich. Bitte geben Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme Ihren Namen und eine Kontaktmöglicheit an. Anonyme Meldungen werden nicht angenommen und folglich nicht bearbeitet!

Externe Meldestellen:
Bundeskartellamt
Bundesamt für Justiz

FAQs